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LKV Niederösterreich - Leistungs­prüfung und Qualitäts­sicherung bei Zucht- und Nutztieren

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Info´s IBR/IPV

IBR/IPV (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis/Infektiöse Bovine Pustulöse Vulvoginitis) ist eine Krankheit die durch bovine Herpesviren (BHV-1) hervorgerufen wird. Diese Erkrankung ist für den Menschen ungefährlich und hat keinen Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit. Sie kann aber im Rinderbestand schwere wirtschaftliche Verluste verursachen. Die Übertragung erfolgt bevorzugt direkt von Tier zu Tier, ist aber auch über indirekten Kontakt, zum Beispiel über ungenügend gereinigte Transportfahrzeuge, Personenverkehr oder Stallutensilien, möglich. Mit IBR/IPV infizierte Rinder können Fieber haben, zeigen insbesondere Ausfluss aus Nase und Augen und neigen zu Aborten. Nach einer Infektion sind die Tiere lebenslang Virusträger.

Aufgrund eines aktuellen BHV-1 Infektionsgeschehens in Österreich ist seitens des BMG (Erlass BMG-74100/0025-II/B/10/2015) eine verpflichtende Untersuchung von Rindern vorgeschrieben, die für Tierauftriebe vorgesehen sind. Die Untersuchung wird mittels ELISA aus Serumproben durchgeführt. Im Falle einer Infektion mit dem BHV-1 Virus weisen die Tiere Antikörper gegen das Virus auf. 


Daher gilt für sämtliche Versteigerungen ab 12. März folgende Vorgangsweise:


  • ANMELDUNG: Tiere müssen beim NÖ Genetik Rinderzuchtverband bis spätestens 3 Werktage vor dem Markt angemeldet werden. Genaue Anmeldefristen sind auf der Homepage des NOE Genetik Rinderzuchtverband zu finden. Anmeldung entweder per Fax, e-mail, Post oder auf der Homepage www.noegenetik.at. 
  • Wenn seit 5. Dezember kein Zugang (ausgenommen Kalbung) von Rindern auf dem Herkunftsbetrieb erfolgt ist, ist keine Einzeltieruntersuchung mittels Blut notwendig.
  • Falls es Zugänge gegeben hat, ist eine Einzeltierblutuntersuchung zwingend notwendig. Für die Durchführung der Blutuntersuchung ist jeder Landwirt selbst verantwortlich und sollte mit seinem Betreuungstierarzt diesbezüglich Kontakt aufnehmen. Die Laborkosten für die Untersuchung werden dankenswerterweise vom Land Niederösterreich übernommen. Die Blutabnahmekosten sind von jedem Landwirt selbst zu tragen.
  • WICHTIG !!! Die Blutproben sind an den nächsten zuständigen Kontrollassistenten bzw. Oberkontrollassistenten des LKV´s bis spätestens 7 Werktage vor dem Markt oder Transport zur Sammelstelle zu übermitteln. Somit ist ein rechtzeitiges Blutprobenergebnis gesichtert. Kontaktdaten für die zuständigen Kontrollorgane und Gebietsleiter finden sie hier.
  • DAS BEFUNDERGEBNIS kann beim zuständigen Amtstierarzt abgefragt werden. Prinzipiell ist davon auszugehen, dass wenn keine Benachrichtigung erfolgt, das Ergebnis in Ordnung ist.
  • Bei den Zuchtviehmärkten wickelt die Blutabnahme der Amtstierarzt oder ein von ihm beauftragter Tierarzt ab.
  • DIE BLUTPROBE DARF ZUM ZEITPUNKT DES MARKTES ODER SAMMELAUFTRIEB NICHT ÄLTER ALS 14 TAGE SEIN.
  • Diese Richtlinien bezüglich Blutprobenahmen gelten auch für die Sammelauftriebe des Viehhandels



Links:

Onlineanmeldung Kälber zur Versteigerung

Infoschreiben NÖ Genetik mit Faxanmeldeformular

Einsendeformular für Blutproben IBR/IPV

Kontaktadressen zu LKV Kontrollassistenten und Oberkontrollassistenten






 


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