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LKV Niederösterreich - Leistungs­prüfung und Qualitäts­sicherung bei Zucht- und Nutztieren

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Fragen und Antworten zu Qplus Kuh

Zur Information für alle Interessierten werden hier die häufigsten Fragen zum Thema
"Qplus Kuh" beantwortet.

  • Ist Qplus Kuh freiwillig?

    Ja, dieses Programm ist ein freiwilliges Teilprogramm des AMA Gütesiegels. Es wird aber jedem Mitglied empfohlen daran teilzunehmen.

  • Was bringt mir eine Teilnahme?

    Ziel des Programmes ist es ausgehend von den Ergebnissen der Leistungsprüfung den Aspekt Eutergesundheit und Tiergesundheit bei Milchbetreiben in den Fokus zu rücken. Besonderes Augenmerk liegt dabei im Ketosemonitoring in den ersten 120 Laktationstagen. Bei Fleischrinderbetrieben stehen Totgeburten und Fruchtbarkeit (Zwischenkalbezeit) im Mittelpunkt. Aufzuchtbetriebe werden auf Aufzuchtverluste hin angesehen.

    Als Abgeltung für die Dokumentationen gibt es für Milchbetriebe einen anteiligen Kostenzuschuss von 30 Euro je Kuh und Jahr zu den LKV Mitgliedsbeiträgen je Kuh. Betriebe unter Fleischleistungskontrolle bzw. Aufzuchtbetriebe erhalten maximal 10 Euro je Kuh bzw. Aufzuchtrind.

  • Was benötige ich zur Teilnahme?

    Grundvoraussetzung ist eine LKV Mitgliedschaft und eine Einbindung in das System des AMA Gütesiegel. Lieferanten an eine österreichische Molkerei erfüllen diese Voraussetzung da sie über die Lieferordnung eingebunden sind.

    Alle anderen LKV Mitglieder (Milch Direktvermarkter, Mutterkuhhalter,...) benötigen für die Teilnahme am AMA Gütesiegel einen sogenannten Erzeugervertrag, der durch die AMA Marketing gegengezeichnet wird. Damit ist die Einbindung im AMA Gütesiegel garantiert.

    Des weiteren muss eine Vollmacht vom Bewirtschafter unterschrieben werden, die den LKV Austria berechtigt, die Antragstellung durchzuführen und die Abrechnung nachzuweisen. Es ist nur ein Antrag für die gesamte Programmperiode notwendig. (Für eine Mustervollmacht klicken sie hier)

  • Was ist wenn ein Bewirtschafterwechsel durchgeführt wurde?

    In diesem Fall ist ein neuer Antrag (inkl. Vollmacht) vom neuen Bewirtschafter zu stellen. Auch der Erzeugervertrag "Haltung von Kühen" mit der AMA ist neu abzuschließen.

  • Ist eine TGD Mitgliedschaft für die Teilnahme an QS Kuh verpflichtend?

    Bei der Einbindung über die AMA Richtlinie "Haltung von Kühen" ist der TGD nicht verpflichtend. Nimmt der Landwirt zusätzlich auch an der Richtlinie "Rinderhaltung" (um z.B. Stiere im Rahmen des AMA Gütesiegels zu vermarkten) teil, ist eine TGD Mitgliedschaft nötig.

  • Was wird am Betrieb kontrolliert?

    1) AMA Gütesiegel
    Die Einhaltung der Richtlinien des AMA Gütesiegels werden bei Einbindung durch einen Bündler spätestens alle 4 Jahre bei einer Vor Ort Kontrolle durch ein akkreditiertes externes Kontrollunternehmen kontrolliert. Grundsätzlich bleiben Kontrollen der letzten Jahre gültig, das heißt eine AMA Gütesiegelkontrolle im Jahr 2019 gilt bis 2022. Die Inhalte sind in der Broschüre "AMA Gütesiegelhaltung von Kühen" umfassend dargestellt und werden gemeinsam mit einem Infoblatt und einer Checkliste zur Eigenkontrolle über die Milchsammelwägen bzw. über die Kontrollassistenten des LKV zur Verfügung gestellt.

    2) QS Kuh im speziellen
    Für Teilnehmer an QS Kuh ist als letzte Seite des Tagesberichtes im Falle einer Überschreitung der Grenzen von Zellzahl, ein Dokumentationsblatt angefügt. Dieses ist vom Tierhalter auszufüllen und zu unterschreiben. Bei der Überschreitung der Anzahl an Ketoseklassen 2 oder 3 (mehr als 25% bzw. mehr als 40%) ist am Jahresbericht ein Dokumentationsblatt angefügt. Der Kontrollassistent muß bei der nächsten Kontrolle dieses Blatt abzeichnen. Im Falle der Absolvierung einer Weiterbildung oder Durchführung eines Beratungsgespräches muss auch hier die Teilnahmebestätigung bzw. das Protokoll beigelgt werden.  Die vollständig ausgefüllten Dokumentationsblätter sind am besten zusammen mit dem AMA Mehrfachantrag aufzubewahren.

  • Welche Richtlinien muss ich für das Programm erfüllen?

    Zentrales Element bei Milchbetrieben ist die Erhebung von Ketoseklassen in den ersten 120 Laktationstagen. Im LKV Herdenmanager sind die betroffenen Tiere auffindbar.  Kommt es bei diesem zu einem gehäuften Auftreten, ist als letzte Seite am Jahresbericht ein Dokumentationsblatt beigelegt. Auf diesem sind die gesetzten Maßnahmen zu dokumentiern und zu unterschreiben und dem Kontrollassistenten bei der nächsten Kontrolle vorzulegen. Dieser unterschreibt ebenfalls darauf und das Dokumentationsblatt ist am besten mit den AMA Mehrfachanträgen gemeinsam aufzubewahren. Die Dokumentation zu Zellzahlüberschreitung (dreimalige aufeinanderfolgende Zellzahlüberschreitung von 400.000 Zellen) bleibt weiterhin bestehen - hier ist am Tagesbericht ein Dokumentationsblatt angehängt welches ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

    Fleischrinderbetriebe müssen Grenzwerte für Totgeburten (<10%) bzw. Zwischenkalbenkalbezeit (<420 Tage) unterschreiten, Aufzuchtbetriebe müssen die Aufzuchtverluste unter 10% haben, ansonsten ist ein Dokumentationsblatt dem Jahresbericht angefügt. Hier sind Maßnahmen zu dokumentieren.

  • Was bedeutet gehäuftes Auftreten von Ketoseklassen?

    Ein gehäuftes Auftreten liegt dann vor, wenn ab einem Überschreiten von 10 Abkalbungen bei Kühen bei allen angefallenen Ketoseklassen (im Herdenmanager ersichtlich) eine Häufigkeit von 25% bzw. 40% von Ketoseklassen 2 oder 3 Auftritt. Der Programmstart ist 1.1.2020 - erst ab hier werden Abkalbungen bzw. Ketosklassen gezählt.

    Zu dokumentierende Maßnahmen bei mehr als 25% Ketoseklasse 2 oder 3 sind:

    • Kontrolle der Grundfutterqualität
    • Anpassung der Fütterung der Kühe
    • Laufend Body-Condition-Scoring
    • Beobachtung der Tagesbericht
    • Kontrolle der Futteraufnahme (Hungergrube)
    • Anpassung der Kraftfutterzuteilung
    • Kontrolle der Wasserversorgung
    • Kontrolle des Platzangebotes
    • Teilnahme an Bildungsveranstaltungen


      Zu dokumentiernde Maßnahmen beimehr als 40% Ketoseklassen 2 oder 3 sind:

      • Teilnahme an fachspezifischen Bildungsveranstaltung
      • Beratungsgespräch mit Beratungsprotokoll durch Fachberater oder Tierarzt
      • Was ist wenn ein Tier die Zellzahl von 400.000 dreimalig hintereinander überschreitet?

        Wird bei einem Tier dreimal hintereinander der Wert von 400.000 Zellen/ml überschritten, so sind durch den Tierhalter aktive Schritte zur Verbesserung der Qualität zu setzen und zud dokumentieren:

        • Separieren der Milch     oder
        • Trockenstellen     oder
        • Dokumentierter Schalmtest

        Ist das Ergebnis des Schalmtests negativ, kann davon ausgegangen werden, dass das Euter gesund ist.
        Wird beim Schalmtest ein stark positices Ergebnis(+++) zumindest eines oder mehrerer Viertel/s festgestellt, ist eine bakteriologische Untersuchung der Viertelgemelksprobe durchzuführen. Ist das Ergebnis der bakteriologischen Unersuchung positiv, sind geeignete Maßnahmen zu setzen wie:

        • Behandlung der Kuh durch einen Tierarzt    oder
        • Durch eine Maßnahme im Rahmen des entsprechenden TGD-Programmes    oder
        • Ausmerzen der Kuh.
      • Wie ist der Erzeugervertrag mit der AMA für meinen Betrieb richtig auszufüllen?

        Milchlieferanten die an eine österreichische Molkerei liefern, haben aufgrund es Modules "Gentechnikfrei" bereits einen Erzeugervertrag nach den Richtlinien "Haltung von Kühen".

        Direktvermarkter oder Lieferanten an ausländische Molkereien haben möglicherweise noch keine Erzeugervertrag. Diese müssen einen mit der AMA Marketing GesmbH abschließen.

        Auch Biobetriebe müssen zusätzlich an der AMA Gütesiegelrichtlinie "Haltung von Kühen" teilnehmen. Die Bio Vorortkontrolle wird als Kombikontrolle für diese AMA Gütesiegelrichtlinie durchgeführt und anerkannt.

        Fleischrinderbetriebe oder Aufzuchtbetriebe müssen ebenfalls einen Erzeugervertrag nach den Richtlinien "Haltung von Kühen" abschließen. Betriebe die bereits am "AMA GS Rinderhaltung" teilnehmen müssen noch zusätzlich an der Richtlinie "Haltung von Kühen" teilnehmen. Beim Modul "Rinderhaltung" ist aber die Teilnahme am TGD verpflichtend.

        Der vollständige Erzeugervertrag wird vom Landwirt unterschrieben an die AMA übermittelt. Dieser wird von der AMA gegengezeichnet und ein Durchschlag wird an den Landwirt retourniert.

        Muster für AMA Erzeugervertrag



       


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