LKV Niederösterreich - Leistungsprüfung und Qualitätssicherung bei Zucht- und Nutztieren
Das Qualitätsprogramm "Qplus Kuh" ist wieder Teil des AMA Gütesiegels und als solches in den Produktionsbestimmungen zur Haltung von Kühen veröffentlicht. An diesem Programm können Milch-, Fleisch- und Aufzuchtbetrieben teilnehmen, wobei je nach Betriebskategorie andere Schwerpunkte gelten.
Inhaltlich fokusiert sich Qplus Kuh bei Milchbetrieben auf die Tiergesundheit im Geburtsnahen Bereich. Die Kalbung wirkt sich in besonderen Ausmaß auf den Stoffwechsel der Kuh aus. Die Erkrankung "Ketose" kann im frühen Laktationsstadium auftreten. Mithilfe der Auswertung der Milchinfrarotspektren in "Ketomir" bekommt der Landwirt einen Überblick wie oft Ketose bei seinen Kühen auftritt. Die Ketoseklassen werden in 3 Klassen eingeteilt.
Klasse 1 bedeutet das Tier ist gesund
Klasse 2 deutet auf eine subklinische Ketose hin
Klasse 3 bedeutet dass das Tier wahrscheinlich an einer klinischen Ketose leidet
Erst bei gehäuftem Auftreten von Ketoseklassen 2 oder 3 ist eine Verpflichtung für das Setzen von Maßnahmen vorgesehen.
Tritt am Betrieb ab 10 Abkalbungen eine Häufigkeit von mehr als 25% Ketoseklassen 2 oder 3 in den ersten 120 Laktationstagen auf, ist am Jahresbericht ein Dokumentationsblatt angefügt wo empfohlen wird, gesetzte Verbesserungsschritte zu dokumentieren.
Tritt eine Häufigkeit von mehr als 40% an Ketoseklassen 2 oder 3 am Betrieb auf, muß ein dokumentiertes Fachgespräch mit einem Fachberater (Tierarzt, LK Fütterungsberater,...) stattfinden oder eine geeignete fachspezifische Weiterbildungsveranstaltung besucht werden. Im LFI Bildungskalender der LK sind diese geeigneten Veranstaltungen mit "Qplus Kuh" gekennzeichnet
Bei Fleischrinderbetrieben liegt im Programm der Fokus auf Totgeburten bzw. Zwischenkalbezeit. Treten mehr als 10% Totgeburten am Betrieb auf oder liegt die durchschnittliche Zwischenkalbezeit bei mehr als 420 Tagen ist ebenfalls ein dokumentiertes Fachgespräch oder der Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung verpflichtend.
Aufzuchtbetriebe haben den Schwerpunkt bei den Aufzuchtverlusten. Ab 5% Aufzuchtverlusten wird der Betrieb am Jahresbericht darauf aufmerksam gemacht, treten mehr als 10% Aufzuchtverluste am Betrieb auf, kommt es ebenfalls zum verpflichteten dokumentierten Gespräch mit einem Fachberater oder Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung.
Hat ein Betrieb einen Grenzwert überschritten, ist am LKV Jahresbericht (Milch, Fleisch oder Aufzucht) ein zusätzliches Dokumentationsblatt angefügt.
Zur nachhaltigen Absicherung von Milchqualität und Eutergesundheit wird bei markantem Zellzahlanstieg oder Überschreiten des Grenzwertes von 200.000 Zellen/ml wie bisher ein Warnhinweis am Tagesbericht und die Zellgehalte der letzten 3 Probemelkungen angedruckt. Alle betroffenen Tiere sind im Abschnitt "Eutergesundheit" des Tagesberichtes aufgelistet.
Bei zweimaliger Überschreitung des Grenzwertes von 200.000 Zellen oder einmaliger Überschreitung direkt nach einer Geburt des Kalbs festgehaltenen Mastitis wird die Durchführung des Schalmtests empfohlen.
Qplus Kuh für Fleischrinderbetriebe
Für Fleischrinderbetriebe stehen in diesem Programm die Reduktion von Totgeburten bzw. die Verbesserung der Fruchtbarkeit im Mittelpunkt. Treten hier bei 30 Abkalbungen in Folge gehäuft Probleme am Betrieb auf, sind ebenfalls dokumentierte Maßnahmen zu setzen. Diese sind gleichlautend wie bei Milchbetrieben:
Qplus Kuh für Aufzuchtbetriebe
Auch Aufzuchtbetriebe können an diesem Qualitätsprogramm teilnehmen. Bei Aufzuchtbetrieben steht die Reduktion von Aufzuchtverlusten im Mittelpunkt. Gibt es hier ein gehäuftes Auftreten müssen Maßnahmen gesetzt werden. Überschreiten die Aufzuchtverluste eine Häufigkeit von 5% wird am Jahresbericht für Aufzuchtbetriebe der Betrieb darauf hingewiesen. Es sind hier noch keine Maßnahmen verpflichend durchzuführen.
Überschreiten die Aufzuchtverluste eine Häufigkeit von 10% sind auch hier dokumentierte Maßnahmen vorgeschrieben. Diese sind gleichlautend wie bei Milch- und Fleischrinderbetrieben:
Die Teilnahme wird jedem Mitgliedsbetrieb empfohlen. Es bringt eine Rückvergütung zum Kontrollkosten je Tier in der Höhe von maximal
Im ersten Quartal 2024 wird Sie ihr Kontrollassistent des LKV NÖ im Detail über das Programm informieren und Sie um die Teilnahme fragen und ein Beitrittsformular zur Unterschrift überreichen. Für eine Teilnahme ist auch eine Einbindung in das AMA Gütesiegel mit der AMA der Richtlinie "Haltung von Kühen" notwendig. Liefern sie an eine Molkerei, ist dies vorhanden. Betriebe ohne Milchanlierfung an eine Molkerei müssen diesen Vertrag selbst mit der AMA abschließen. Wenn Sie sich zur Teilnahme entschieden haben, beauftragen Sie über den LKV NÖ die LKV Austria Gemeinnützige GmbH mit Ihrer Unterschrift den Förderantrag für Ihren Betrieb zu stellen. Der Kostenzuschuß wird durch den LKV direkt an Sie, voraussichtlich im ersten Quartal des Folgejahres, ausbezahlt.
Zur AMA Gütesiegel Richtlinie 2024 "Haltung von Kühen" klicken Sie hier
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