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LKV Niederösterreich - Leistungs­prüfung und Qualitäts­sicherung bei Zucht- und Nutztieren

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Qualitätssicherungsprogramm Qplus Kuh neu - 2024

Qplus Kuh neu - Programmstart 28.2.2024

Das Qualitätsprogramm "Qplus Kuh" ist wieder Teil des AMA Gütesiegels und als solches in den Produktionsbestimmungen zur Haltung von Kühen veröffentlicht.  An diesem Programm können Milch-, Fleisch- und Aufzuchtbetrieben teilnehmen, wobei je nach Betriebskategorie andere Schwerpunkte gelten.

Inhaltlich fokusiert sich Qplus Kuh bei Milchbetrieben auf die Tiergesundheit im Geburtsnahen Bereich. Die Kalbung wirkt sich in besonderen Ausmaß auf den Stoffwechsel der Kuh aus. Die Erkrankung "Ketose" kann im frühen Laktationsstadium auftreten.  Mithilfe der Auswertung der Milchinfrarotspektren in "Ketomir" bekommt der Landwirt einen Überblick wie oft Ketose bei seinen Kühen auftritt. Die Ketoseklassen werden in 3 Klassen eingeteilt.

Klasse 1 bedeutet das Tier ist gesund

Klasse 2 deutet auf eine subklinische Ketose hin

Klasse 3 bedeutet dass das Tier wahrscheinlich an einer klinischen Ketose leidet

Erst bei gehäuftem Auftreten von  Ketoseklassen 2 oder 3 ist eine Verpflichtung für das Setzen von Maßnahmen vorgesehen.

Tritt am Betrieb ab 10 Abkalbungen eine Häufigkeit von mehr als 25% Ketoseklassen 2 oder 3 in den ersten 120 Laktationstagen auf, ist am Jahresbericht ein Dokumentationsblatt angefügt wo empfohlen wird, gesetzte Verbesserungsschritte zu dokumentieren.

Tritt eine Häufigkeit von mehr als 40% an Ketoseklassen 2 oder 3 am Betrieb auf, muß ein dokumentiertes Fachgespräch mit einem Fachberater (Tierarzt, LK Fütterungsberater,...) stattfinden oder eine geeignete fachspezifische Weiterbildungsveranstaltung besucht werden. Im LFI Bildungskalender der LK sind diese geeigneten Veranstaltungen mit "Qplus Kuh" gekennzeichnet

Bei Fleischrinderbetrieben liegt im Programm der Fokus auf Totgeburten bzw. Zwischenkalbezeit. Treten mehr als 10% Totgeburten am Betrieb auf oder liegt die durchschnittliche Zwischenkalbezeit bei mehr als 420 Tagen ist ebenfalls ein dokumentiertes Fachgespräch oder der Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung verpflichtend.

Aufzuchtbetriebe haben den Schwerpunkt bei den Aufzuchtverlusten. Ab 5% Aufzuchtverlusten wird der Betrieb am Jahresbericht darauf aufmerksam gemacht, treten mehr als 10% Aufzuchtverluste am Betrieb auf, kommt es ebenfalls zum verpflichteten dokumentierten Gespräch mit einem Fachberater oder Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung.

Hat ein Betrieb einen Grenzwert überschritten, ist am LKV Jahresbericht (Milch, Fleisch oder Aufzucht) ein zusätzliches Dokumentationsblatt angefügt.


 

Empfohlene, zu dokumentierende Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Situation bei mehr als 25% an Ketoseklassen 2 oder 3 sind:

  • Kontrolle Grundfutterqualität
  • Anpassung der Fütterung der Kühe
  • Laufendes Body Condition Scoring
  • Beobachtung der Tagesberichte
  • Kontrolle der Futteraufnahme (Hungergrube)
  • Anpassung der Kraftfutterzuteilung
  • Kontolle der Wasserversorgung
  • Kontrolle des Platzangebotes
  • Teilnahme an Bildungsveranstaltungen

Verpflichtend zu dokumentierende Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Situation bei mehr als 40% an Ketoseklassen 2 oder 3 sind:

  • Teilnahme an einer Fachspezifischen Bildungsveranstaltung
  • Beratungsgespräch mit Beratungsprotokoll mit einem Fachberater oder Tierarzt

    Milchqualität und Eutergesundheit

    Zur nachhaltigen Absicherung von Milchqualität und Eutergesundheit wird bei markantem Zellzahlanstieg oder Überschreiten des Grenzwertes von 200.000 Zellen/ml wie bisher ein Warnhinweis am Tagesbericht und die Zellgehalte der letzten 3 Probemelkungen angedruckt. Alle betroffenen Tiere sind im Abschnitt "Eutergesundheit" des Tagesberichtes aufgelistet.

    Bei zweimaliger Überschreitung des Grenzwertes von 200.000 Zellen oder einmaliger Überschreitung direkt nach einer Geburt des Kalbs festgehaltenen Mastitis wird die Durchführung des Schalmtests empfohlen.

     

    Wird bei einem Tier dreimal hintereinander der Wert von 400.000 Zellen/ml überschritten, so sind durch den Tierhalter aktive Schritte zur Verbesserung der Qualität zu setzen und am angefügten Blatt im LKV Tagesbericht zu dokumentieren:

    • Separieren der Milch     oder
    • Trockenstellen     oder
    • Dokumentierter Schalmtest

    Ist das Ergebnis des Schalmtests negativ, kann davon ausgegangen werden, dass das Euter gesund ist.
    Wird beim Schalmtest ein stark positives Ergebnis(+++) zumindest eines oder mehrerer Viertel/s festgestellt, ist eine bakteriologische Untersuchung der Viertelgemelksprobe durchzuführen. Ist das Ergebnis der bakteriologischen Untersuchung positiv, sind geeignete Maßnahmen zu setzen wie:

    • Behandlung der Kuh durch einen Tierarzt    oder
    • Durch eine Maßnahme im Rahmen des entsprechenden TGD-Programmes    oder
    • Ausmerzen der Kuh.

    Qplus Kuh für Fleischrinderbetriebe

    Für Fleischrinderbetriebe stehen in diesem Programm die Reduktion von Totgeburten bzw. die Verbesserung der Fruchtbarkeit im Mittelpunkt. Treten hier bei 30 Abkalbungen in Folge gehäuft Probleme am Betrieb auf, sind ebenfalls dokumentierte Maßnahmen zu setzen. Diese sind gleichlautend wie bei Milchbetrieben:

    • Teilnahme an einer fachspezifischen Bildungsveranstaltung oder
    • Beratungsgespräch mit Beratungsprotokoll durch einen Fachberater oder Tierarzt

    Qplus Kuh für Aufzuchtbetriebe

    Auch Aufzuchtbetriebe können an diesem Qualitätsprogramm teilnehmen. Bei Aufzuchtbetrieben steht die Reduktion von Aufzuchtverlusten im Mittelpunkt. Gibt es hier ein gehäuftes Auftreten müssen Maßnahmen gesetzt werden. Überschreiten die Aufzuchtverluste eine Häufigkeit von 5% wird am Jahresbericht für Aufzuchtbetriebe der Betrieb darauf hingewiesen. Es sind hier noch keine Maßnahmen verpflichend durchzuführen.

    Überschreiten die Aufzuchtverluste eine Häufigkeit von 10% sind auch hier dokumentierte Maßnahmen vorgeschrieben. Diese sind gleichlautend wie bei Milch- und Fleischrinderbetrieben:

    • Teilnahme an einer fachspezifischen Bildungsveranstaltung oder
    • Beratungsgespräch mit Beratungsprotokoll durch einen Fachberater oder Tierarzt

    Die Teilnahme wird jedem Mitgliedsbetrieb empfohlen. Es bringt eine Rückvergütung zum Kontrollkosten je Tier in der Höhe von maximal

    • 33 Euro je Kuh bei Milchkühen
    • 12 Euro je Kuh bei Fleischrinderkühen
    • 6 Euro je Tier bei Aufzuchtbetrieben
    • 16 Euro je Tier bei Schafe/Ziegen


    Wie nehmen Sie an diesem Programm teil?

    Im ersten Quartal 2024 wird Sie ihr Kontrollassistent des LKV NÖ im Detail über das Programm informieren und Sie um die Teilnahme fragen und ein Beitrittsformular zur Unterschrift überreichen. Für eine Teilnahme ist auch eine Einbindung in das AMA Gütesiegel mit der AMA der Richtlinie "Haltung von Kühen" notwendig. Liefern sie an eine Molkerei, ist dies vorhanden. Betriebe ohne Milchanlierfung an eine Molkerei müssen diesen Vertrag selbst mit der AMA abschließen. Wenn Sie sich zur Teilnahme entschieden haben, beauftragen Sie über den LKV NÖ die LKV Austria Gemeinnützige GmbH mit Ihrer Unterschrift den Förderantrag für Ihren Betrieb zu stellen. Der Kostenzuschuß wird durch den LKV direkt an Sie, voraussichtlich im ersten Quartal des Folgejahres, ausbezahlt.

     

    Informationen

    Zur AMA Gütesiegel Richtlinie 2024 "Haltung von Kühen" klicken Sie hier

     



     


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