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LKV Niederösterreich - Leistungs­prüfung und Qualitäts­sicherung bei Zucht- und Nutztieren

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LKV Niederösterreich - Leistungs­prüfung und Qualitäts­sicherung bei Zucht- und Nutztieren


 

 

Zur Information aller Interessierten werden häufig gestellte Fragen zu "Einzeltier QS Milch" hier allgemein ersichtlich beantwortet.

Diese Fragensammlung ist eine Ergänzung zur Mitgliederinformation des LKV NÖ vom September 2011.

 

1. Ist die Teilnahme an QS Milch freiwillig?

Die Teilnahme am Modul "Einzeltier QS Milch" ist freiwillig!

Die Voraussetzungen dafür sind:

a) Migliedschaft beim LKV in der Sparte Milchleistungsprüfung

b) Einbindung des Betriebes in des System des AMA-Gütesiegels

Die Beantragung des Kostenzuschusses erfolgt über die Milchabnehmer, die als Antragsbündler auftreten. Details dazu finden Sie unter Frage 6.

Was bedeutet die Teilnahme beim AMA-Gütesiegel für den bäuerlichen Milcherzeuger?
Mit der Teilnahme beim AMA Gütesiegel akzeptiert der Milchbauer die Einhaltung der AMA-Gütesiegel Richtlinie für die Haltung von Kühen. Diese AMA-Gütesiegel Richtlinie fasst auf einfache und verständliche Art und Weise die Fülle der von jedem Betrieb heute bereits einzuhaltenden rechtlichen Bestimmungen und freiwilligen Dokumentationen zusammen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird in der Regel alle vier Jahre durch ein externes akkreditiertes Unternehmen überprüft und bestätigt.

Im AMA-Gütesiegel sind ergänzend zu dem Grundmodul auch freiwillige Module wie die Gentechnikfreiheit enthalten. Ein neues freiwilliges Modul ist das Einzeltier bezogene Qualitätsmanagementsystem "QS Milch".

Bei Teilnahme an jedem der freiwilligen Module, ist die Teilname am Basismodul allerdings verpflichtend.

Wenn zum Beispiel die Gentechnikfreiheit vom Milchkäufer über das AMA-Gütesiegel abgewickelt wird, ist das Basismodul und das Modul Gentechnikfreiheit verpflichtend. Wenn ein Betrieb zusätzliche Module wie QS-Milch wahrnimmt, ist dieses freiwillig.

Auch wenn die Einhaltung der Bestimmungen des AMA Gütesiegels in der Lieferordnung verankert und damit verpflichtend ist, bliebt die Teilnahme an zusätzlichen Modulen weiterhin freiwillig, z.B.: die Mitgliedschaft beim LKV und die Teilnahme an QS-Milch.

 

2. Ist die Mitgliedschaft beim TGD für die Teilnahme an QS Milch verpflichtend?

 

Nein

 

Die Mitgliedschaft beim TGD wird in der AMA-Gütesiegelrichtlinie für Kühe empfohlen, ist aber im Gegensatz zum Gütesiegel Fleisch nicht verpflichtend.

 

TGD-Mitglieder haben den Vorteil, dass 2011 die Mitgliedschaft als Erstkontrolle im Gütesiegel für die Teilnahme an QS Milch anerkannt wird.

 

Zudem könne die Mitglieder des TGD Nö das Eutergesundheitsprogramm nutzen:

Programmbeschreibung

Teilnahmeerklärung

Leistungsnachweis

3. Was wird am Betrieb kontrolliert?

 

Grundsätzlich wird bei der Vor Ort Kontrolle die Einhaltung des AMA Gütesiegels und üblicherweise der Gentechnik freien Fütterung kontrolliert. Diese Kontrolle wird durch ein akkredidiertes Kontrollunternehmen zumeist im Auftrag des Milchkäufers durchgeführt. Das Ergebnis dieser Kontrolle wird auf einem Durchschreibeformular festgehalten und an den Auftraggeber übermittelt. Der Durchschlag verbleibt am Betrieb.
Der Erhebungsbogen kann hier eingesehen werden.

 

Für Teilnehmer an QS Milch ist der Tagesbericht der Milchleistungsprüfung die laufende Dokumentation der Qualitätsicherung und selbstverständlich auch der Produktion. Dieser Tagesbericht wird in den nächsten Wochen um die "Qualitätsdokumentation" erweitert und soll zunächst in der Zuchtbuchmappe gesammelt werden.

 

Diese Aufzeichnungen zur einzeltierbezogenen Qualitätssicherung QS-Milch liegen so am Betrieb auf und werden über den Kontrollassistenten des LKV abgezeichnet. Zu Jahresende sind sie in der AMA-Mappe abzulegen und aufzubewahren.

 

4. Wie wird die Qualität der produzierten Milch bei Kühen gesichert?

 

Wenn eine Kuh 3 mal hintereinander über 400.000 Zellen/ml in der LKV-Probe hat, sind aktive Schritte zur Absicherung der Milchqualität zu setzen. Es sind dies,

 

1.       Separieren der Milch oder

2.       Trockenstellen des betroffenen Tieres oder

3.       Durchführung eines Schalmtests und Dokumentation des Ergebnisses. Wenn zumindest ein Euterviertel stark positiv reagiert (+++) ist eine Milchprobe zur bakteriologischen Untersuchung einzusenden. Mit dem Ergebnis dieser Untersuchung kann eine gezielte Behandlung mit dem Hoftierarzt durchgeführt werden. Oder

4.       Ausmerzen des betroffenen Tieres

 

Am Tagesbericht werden die betroffenen Tiere gesondert angedruckt. Dieser Ausdruck ist so gestaltet, dass direkt hier die gewählte Maßnahme festgehalten (dokumentiert) werden kann.

 

Sollten zusätzliche Formblätter notwendig sein, so können diese vom Kontrollassistenten des LKV NÖ  bezogen werden.

 

5. Welche Zellzahlgrenzen gelten bei Schafen und Ziegen?

 

Für Schafe gilt eine Zellzahlgrenze von 800.000.

Wenn ein Milchschaf 3 x hintereinander über 800.000 Zellen/ml in der LKV-Probe hat, so sind aktive Schritte zur Absicherung der Milchqualität zu setzen.

 

Für Ziegen gilt eine Zellzahlgrenze von 1.500.000.

Wenn eine Milchziege 3 x hintereinander über 1.500.000 Zellen/ml in der LKV-Probe hat, so sind aktive Schritte zur Absicherung der Milchqualität zu setzen.

 

Als aktive Schritte zur  Absicherung von Milchqualität und Eutergesundheit gelten

1.       Separieren der Milch oder

2.       Trockenstellen des betroffenen Tieres oder

3.       Durchführung eines Schalmtests und Dokumentation des Ergebnisses. Wenn zumindest ein Euterviertel stark positiv reagiert (+++) ist eine Milchprobe zur bakteriologischen Untersuchung einzusenden. Mit dem Ergebnis dieser Untersuchung kann eine gezielte Behandlung mit dem Hoftierarzt durchgeführt werden. Oder

4.       Ausmerzen des betroffenen Tieres

 

Am Tagesbericht werden die betroffenen Tiere gesondert angedruckt. Dieser Ausdruck ist so gestaltet, dass direkt hier die gewählte Maßnahme festgehalten (dokumentiert) werden kann.

 

Sollten zusätzliche Formblätter notwendig sein, so können diese vom Kontrollassistenten des LKV NÖ   bezogen werden.

 

6. Wie erfolgt die Antragstellung und die Einbindung der LKV Mitglieder in das AMA Gütesiegel?

Für alle LKV-Mitgliedsbetriebe erfolgt die Antragstellung über sogenannte Antragsbündler. Dieses System hat den Vorteil, dass der Verwaltungsaufwand möglichst gering gehalten werden kann. Dafür ist es jedoch notwendig, dass jeder teilnehmde Landwirt für seinen Bündler einmalig eine

Vollmacht für die Förderantragstellung Maßnahme 132
"Teilnahme der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelung"

unterfertigt. Diese Vollmacht ist Voraussetzung, dass diese dem Wunsch der Praxis folgende Vereinfachung in der Beantragung genutzt werdne kann. Beim Ausfüllen der Vollmacht ist auf Vollständigkeit zu achten und, dass diese gleichlautend wie der Mehrfachantrag bzw. der Herbstantrag zu unterzeichnen ist, damit sie von der AMA problemlos anerkannt wird.

Bei der Einholung dieser Unterschriften gibt es folgende Unterschiede zwischen den Milchkäufern:

Milchkäufer

Vorgangsweise

Berglandmilch

Bereits 2010 von den meisten Betrieben im Zuge der GVO-Freiheit Kontrolle die Vollmacht zur Beantragung eingeholt.

Die Bio-Lieferanten werden über den LKV angesprochen und die Vollmachten eingeholt.

Freie Milch Austria

Ein großer Teil der Lieferanten wurde bereits 2010 in das Gütesiegel-Programm eingebunden. Allen anderen werden über den LKV angesprochen und die Vollmacht und der einzelbetriebliche Erzeugervertrag eingeholt.

Gmundner Milch

Die Vollmacht und die Verpflichtungserklärung wird über den LKV eingeholt.

NÖM / MGN

Die flächendeckende Einführung des AMA-Gütesiegels für alle Betriebe wurde aktuell in der Lieferordnung verankert (Grundmodul und Gentechnikfreiheit).
Die Vollmacht für die Beantragung des Kostenzuschusses wird über den Milchsammelwagen eingeholt. (Rundschreiben der MGN vom 21.9.2011)

Betriebe mit ausschließlicher Direktvermarktung sowie
Schaf und Ziegenbetriebe

Die Vollmacht und der einzelbetriebliche Erzeugervertrag wird über den LKV eingeholt. Die AMA-Marketing beauftragt die Kontrollstelle.

Zusätzlich zur Beantragung ist zu beachten, dass der Bündler die Einhaltung der Gütesiegelrichtlinie garantiert. Wo dies nicht in der Milchlieferordnung verankert ist, gibt es die Möglichkeit dies über eine Verpflichtungserklärung (gegenüber dem Milchkäufer) oder über einzelbetriebliche Erzeugerverträge der Milcherzeuger mit der AMA-Marketing umzusetzen.

Zum einzelbetrieblichen Erzeugervertrag wird festgehalten, dass wie oben (2. Frage) dargestellt die TGD Mitgliedschaft keine Voraussetzung zur Teilnahme ist. Daher ist die Unterschrift des Tierarztes am Vertrag nicht notwendig. Der Erzeugervertrag selbst wird im Original und zumindest mit dem ersten Durchschlag an die AMA-Marketing übermittelt, von dieser bestätigt und an den Betrieb zurückgesendet.

Die Kontrollassistenten des LKV Nö haben die notwendigen Formulare in ausreichender Stückzahl zur Verfügung und werden mit jedem einzelnen Betrieb in den nächsten Wochen die notwendigen Schritte besprechen und diese gemeinsam setzen.

7. Wie erfolgt die Dokumentation der gesetzten Maßnahmen?

Bei jenen Tieren, die die Zellzahlgrenzen überschreiten, sind die gesetzten Schritte wie in Frage 4 bzw. 5 dargestellt auf dem Sonderblatt des Tagesberichtes festzuhalten. Das ausgefüllte Blatt ist bei der darauffolgenden Probemelkung dem Mitarbeiter des LKV vorzulegen. Dabei wird die Vollständigkeit der Aufzeichnungen bestätigt.

Ein Muster mit umfangreichen Erläuterungen dieses Dokumentationsblattes finden Sie hier.

Ein vollständiger Muster Tagesbericht MLP mit GMON und QS kann hier eingesehen werden.

 



 


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