LKV Niederösterreich - Leistungsprüfung und Qualitätssicherung bei Zucht- und Nutztieren
2.10.2019
Durch den Einsatz der elektronischen Rinderkennzeichnung ab dem 01.10.2019 ist auch bei Verlust-Ohrmarken (OM) die Angabe, ob eine konventionelle Ohrmarke oder eine Ohrmarke mit elektronischen Chip benötigt wird, erforderlich.
Im neuen RinderNET kann die Meldung einer Nachbestellung durch die Auswahl von „OM nachbestellen“ unter „Betriebsdaten“ oder „Rinderbestand“ in der Aktionsleiste gewählt werden. Die einfachere und schnellere Möglichkeit ist direkt aus dem „Rinderbestand“ beim betreffenden Rind die Aktion „OM nachbestellen“ zu wählen.
Wurde(n) die betreffende(n) Ohrmarkennummer(n) ausgewählt bzw. erfasst muss zusätzlich pro OM eine der folgenden Angaben ausgewählt werden:
Hinweis: Bei jeder weiteren Nachbestellung muss angeben werden, ob eine konventionelle oder eine elektronische Ohrmarke benötigt wird. Es muss also kontrolliert werden, welche Ohrmarke das Tier verloren hat.
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